Kann der Knoten Stegstuden (Kurve+ oder Hochkreisel) von Velofahrern und Fussgänger umfahren respektive umgangen werden?

Der Knoten Stegstuden kann von Fussgängern und Velofahrern gut umgangen und kreuzungsfrei umfahren werden. Von Ingenbohl nach Brunnen Nord gelangt der Fussgänger und Radfahrer durch die Personenunterführung „Mettlen“ nach Brunnen Nord. Von Brunnen Nord aus wird der Knoten unterquert (Variante Hochkreisel) respektive umfahren (Variante Kurve+). Der Rad- und Gehweg wird danach auf die Seewenstrasse respektive den Muotadamm Richtung Langenstegbrücke geführt.

Ist die Kapazität des Kreisels Gätzli ausreichend?

Der Kreisel Gätzli ist Teil der Kantonsstrasse. Die Basiserschliessung Brunnen Nord wird als vierter Arm an den Kreisel angeschlossen. Will man von Brunnen Nord zum Autobahnanschluss Brunnen oder nach Schwyz fahren, kann der Weg über die neue Erschliessung oder über den Bahnhofplatz zum Kreisel Gätzli gewählt werden. Die Belastung des Kreisels ist deshalb nicht von der Erschliessung Brunnen Nord abhängig. Für das Verkehrswachstum am Kreisel Gätzli ist die gesamte Entwicklung im Talkessel Schwyz massgebend. Verkehrsmodelle zeigen, dass die Kapazität bis 2035 ausreichend ist. Sofern eine Leistungssteigerung des Kreisels notwendig wird, wird der Kanton als Strasseneigentümer mit angemessenen Massnahmen auf das Verkehrswachstum reagieren müssen.

Ist das Schliessen der Einfahrt Seewenstrasse in die Schwyzerstrasse für den motorisierten Verkehr erforderlich?

Die heutige Einfahrt der Seewenstrasse in die Schwyzerstrasse ist für den motorisierten Strassenverkehr nicht optimal und unterbricht den Verkehrsfluss auf der Schwyzerstrasse, was deren Leistungsfähigkeit negativ beeinflusst. Demgegenüber ermöglicht die Einfahrt über den Gätzli-Kreisel eine deutlich leistungsfähigere Anbindung für die Anwohnerinnen und Anwohner der Seewenstrasse. Die Seewenstrasse ist schmal was das Kreuzen erschwert. Durch die Schliessung der Einfahrt wird die Seewenstrasse dem Durchgangsverkehr entzogen und nur noch durch den motorisierten Zubringerverkehr zu den durch sie erschlossenen Liegenschaften genutzt. Für den Langsamverkehr bleibt die Zufahrt ab der Schwyzerstrasse offen.