Muss die Gemeinde wegen Brunnen Nord die Steuern erhöhen?
Der Gemeinderat hat sich bereits in der Vergangenheit bei der Erarbeitung des Finanzplans das Ziel gesetzt, dass die Nettoschuld den Betrag von CHF 5'000 pro Einwohnerin und Einwohner nicht übersteigen soll. Damit wird sichergestellt, dass die Fremdfinanzierung zu vernünftigen Konditionen erfolgen kann. Nach heutigem Wissensstand kann diese Vorgabe dank der positiven Abschlüsse der letzten Jahre eingehalten werden. Die geplanten Investitionen können voraussichtlich mit dem aktuellen Steuerfuss finanziert werden.
Welchen Beitrag leisten die Grundeigentümer?
Die Grundeigentümer finanzieren 85 % der Investition in die Groberschliessungsstrassen Brunnen Nord und Stegstuden. Die Basiserschliessung (Gätzlikreisel bis Knoten Stegstuden) wird zu 100 % durch die öffentliche Hand finanziert.
Welche Auswirkungen hat Brunnen Nord auf andere mittelfristig anzugehende Projekte der Gemeinde?
Die Gemeinde verfügt über ein zweckfreies Eigenkapital von rund CHF 30.8 Mio. (Stand 31.12.2023). Die Gemeinde Ingenbohl ist gemäss Finanzplan 2025-27 in der Lage, zusätzlich zu Brunnen Nord weitere Investitionen auszugeben. Inzwischen sind wichtige Projekte bereits beschlossen oder umgesetzt: neue ÖV Drehscheibe Bahnhofareal, Neugestaltung des Quais, Doppelkindergarten Sportplatz, Erweiterung Schulraum, Freizeitanlage Schützenmatt.
Führt Brunnen Nord für die Gemeinde zu Folgeinvestitionen?
Der Gemeinderat Ingenbohl überprüft die Entwicklung der Gemeinde laufend und passt die verschiedenen Planungen bei Bedarf an. Zurzeit befasst sich der Gemeinderat intensiv mit der Weiterentwicklung der Schulliegenschaften. Trotz starkem Bevölkerungswachstum in den vergangenen Jahren ist die Schülerzahl leicht rückläufig. Dafür stellt die Art und Weise des Unterrichtens heute neue räumliche Anforderungen. Bei den anstehenden Sanierungen der Schulliegenschaften besteht genügend Spielraum, um die künftige Entwicklung der Schülerzahlen bewältigen zu können. Mittel- bis langfristig stehen der Gemeinde auch Altersheimplätze im neuen Alterswohnheim im Kloster zur Verfügung, das im Jahr 2023 fertiggestellt wurde.
Welcher Anteil finanziert der Kanton?
Der Kanton kann auf Basis des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung (WFG) Beiträge an die Erschliessung von Entwicklungsschwerpunkten (ESP) und Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten leisten, die als solche im kantonalen Richtplan bezeichnet sind. Brunnen Nord ist ein richtplanerisch ausgewiesenes Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebiet. Nach Abzug aller Beiträge der öffentlichen Hand, von Grundeigentümern und Dritten beteiligt sich der Kanton maximal zur Hälfte an den Restkosten der Gemeinde. Der Kantonsbeitrag an die Erschliessung von Brunnen Nord beträgt CHF 10.1 Mio.